AGB´s Van der Valk Melle - Osnabrück

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zimmer

Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, Verjährung, Haftung
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme des Hotels an den Gast zustande. Soweit möglich und erforderlich wird das Hotel die Zimmerbuchung schriftlich bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurzen Verjährungsfristen gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich eine Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen, des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
Rechnungen des Hotels sind zahlbar ohne jeglichen Abzug binnen 14 Tage ab Zugang der Rechnung. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jeder Zeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Die Aufrechnung, Minderung und Zurückbehaltung sind für den Gast nur mit dessen unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.
Das Hotel versendet nach der Abreise keine Rechnungen an Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Alle Leistungen müssen im Hotel vor Abreise bar oder per Kreditkarte beglichen werden.
Sollen die Kosten für einen Gast durch eine Firma übernommen werden, so benötigt das Hotel eine rechtsverbindliche, schriftliche Kostenübernahme.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. 
Auf Anfrage übernimmt das Hotel die Verteilung von Präsenten auf die Zimmer gegen folgende Berechnung pro Zimmer. Unpersonalisiert = € 1,00, personalisiert = € 2,00, Verpackungsarbeiten = € 2,50.
Für das Umschreiben von Rechnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 berechnet. Für den Versand von Gutscheinen wird das Porto mit € 1,45 berechnet.
Die Van der Valk Hotels in Deutschland verfügen überwiegend über Nichtraucherzimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in diesen Gästezimmern zu rauchen. Den Gästen stehen teilweise separate Standorte für das Rauchen zur Verfügung. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von € 150,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

Rücktritt des Kunden
Ein Rücktritt des Gastes vom mit dem Hotel geschlossen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. 
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Hotel steht es frei, den Schadensersatz zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, eine Rücktrittspauschale von 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für Halbpensions- und 60 % für die Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden des Hotels niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Stornierungen bei Tischreservierungen zu den Feiertagen

Bezahlungsweise : Vorkasse 

Bitte beachten Sie, dass wir Stornierungen der gesamten Reservierung bis 7 Tage vorher annehmen und Änderungen der Personenzahl bis 1 Tag vorher. Der zu viel gezahlte Betrag wird dann selbstverständlich zurücküberwiesen.

 

Stornierungen bei Einzelreservierungen 
Ein Zimmer kann bis 12.00 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden. Im Falle einer Stornierung nach Ablauf der Stornofrist oder bei Nichtanreise werden Ihnen die Kosten gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt, auf Wunsch senden wir Ihnen diese gerne zu, Sie finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.melle.vandervalk.de.
Aktuelle Änderungen & Covid-19 Maßnahmen:
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen und Maßnahmen unter: https://melle.vandervalk.de/vertrauenswurdig-und-sicher
Situationsbedingt kann es jederzeit zu Änderungen kommen. Einige Einrichtungen wie Sauna (Servicecharge), Mittagstisch oder ähnliches sind eingeschränkt.

 

Anzahlungs- und Stornierungsbedingungen bei Gruppen

Stornobedingungen zur Zimmerreservierungen
Gruppenreservierungen von 5 – 9 Zimmern
bis 14 Tage vor Anreise = es werden keine Kosten berechnet
10 – 7 Tage vor Anreise = 50 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
6 – 3 Tage vor Anreise = 60 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
2 – 0 Tage vor Anreise = 70 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
Gruppenreservierungen von 10 – 19 Zimmern
bis 20 Tage vor Anreise = es werden keine Kosten berechnet
19 – 10 Tage vor Anreise = 50 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
9 – 5 Tage vor Anreise = 60 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
4 – 0 Tage vor Anreise = 70 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
Gruppenreservierungen von 20 – 50 Zimmer
bis 50 Tage vor Anreise = es werden keine Kosten berechnet
49 – 30 Tage vor Anreise = 50 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
29 – 14 Tage vor Anreise = 60 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
13 – 0 Tage vor Anreise = 70 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
Gruppenreservierungen mehr als 50 Zimmer
bis 80 Tage vor Anreise = es werden keine Kosten berechnet
79 – 50 Tage vor Anreise = 25 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
49 – 30 Tage vor Anreise = 50 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
29 – 14 Tage vor Anreise = 60 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
13 – 0 Tage vor Anreise = 70 % der vereinbarten Zimmer werden berechnet
Stornierungen der Zimmer bedürfen der Schriftform, mündliche Änderungen und Absprachen sind nicht rechtswirksam.

Stornobedingungen zur Veranstaltungsreservierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. 
Nach diesem Zeitraum gelten folgende Stornierungskonditionen:
bis 7 Tage vor der Veranstaltung = 50 % des vereinbarten Veranstaltungsvolumen werden berechnet
bis 2 Tage vor der Veranstaltung = 70 % des vereinbarten Veranstaltungsvolumen werden berechnet
ab 1 Tag vor der Veranstaltung = 100 % des vereinbarten Veranstaltungsvolumen werden berechnet
Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens vier Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich 
mitgeteilt werden. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Unter Einhaltung obengenannter Fristen hat die Absage der Zimmer schriftlich beim Hotel einzugehen. Mündliche Absagen und Änderungen sind nicht rechtswirksam. Nach Ablauf erwähnter Fristen entfällt eine Zahlungspflicht nur dann, wenn sich das Hotel nach Eingang einer schriftlichen Bitte um Stornierung des Zimmers mit dem gewünschten Rücktritt einverstanden erklärt. Andernfalls berechnet das Hotel eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80 % des bestätigten Zimmerpreises.
Eine Namensliste mit der voraussichtlichen Anreisezeit der Gäste erhält das Hotel bis eine Woche vor Anreise.

Rücktritt des Hotels
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
a.      Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht
b.      Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. des Kunden oder des Zwecks gebucht werden.
c.      Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
d.      Ein Verstoß gegen den Punkt Vertragsabschluss vorliegt.
e.      Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten solche dem Gast doch zugesagt werden, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach werden pro Stunde € 20,00 berechnet. Ab 15:00 Uhr wird der volle Logispreis berechnet. 
Alle Zimmer sind, sofern keine anderslautende Absprache besteht, bis 18.00 Uhr am Anreisetag garantiert.

Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung des Hotels für Verzögerungen, Beschädigungen oder Verlust wird ausgeschlossen.
Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf.

Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließender Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wertstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, gilt als Gerichtstand der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

Geltungsbereich 
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung, Haftung
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme des Veranstalters durch das Hotel zustande, dies sind die Vertragspartner. Ist der Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. 
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässiger Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels stehe die eine gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach 6 Monaten.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer und Veranstaltungsräume.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Leistungen, Preise, Zahlung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen nach Maßgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen des Hotels sind zahlbar ohne jeglichen Abzug binnen 14 Tage ab Zugang der Rechnung. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jeder Zeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 
Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.
Das Hotel versendet nach der Abreise keine Rechnungen an Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Alle Leistungen müssen im Hotel vor Abreise bar oder per Kreditkarte beglichen werden.
Sollen die Kosten für einen Gast durch eine Firma übernommen werden, so benötigt das Hotel eine rechtsverbindliche, schriftliche Kostenübernahme. Bestellt eine Firma Leistungen für eine Gruppe, deren Teilnehmer selbst bezahlen, so hat die Firma ein rechtsverbindliches Formular für die Kostenübernahme im Falle der Nichtanreise oder Abreise ohne Bezahlung zu unterzeichnen.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertrags-abschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers.

Gruppenreservierungen
Die Anzahlungs- und Stornierungsbedingungen für Gruppen sind im Reservierungsangebot vermerkt.

Rücktritt des Bestellers / Veranstalters
Ein Rücktritt des Gastes vom mit dem Hotel geschlossen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete bzw. Pauschale aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
Innerhalb folgender Fristen sind Stornierungen / Personenreduzierungen möglich:
              bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
              bis 1 Woche vor der Veranstaltung 50 % der gebuchten Saalmiete bzw. der Pauschalen
              ab 1 Woche vor der Veranstaltung 30 % der gebuchten Saalmiete bzw. der Pauschalen
              Stornierungen 12 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn werden zu 100 % berechnet.
              Bei einer Buchung von weniger als 45 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gelten die 
              vorstehenden Stornobedingungen sofort mit Zustandekommen des Vertrages.

Rücktritt des Hotels
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
a.      Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht
b.      Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. des Kunden oder des Zwecks gebucht werden.
c.      Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
d.      Ein Verstoß gegen den Punkt Vertragsabschluss vorliegt.
Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
e.      Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeit, Räumlichkeiten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Hotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens vier Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden  unzumutbar ist.
Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Büfetts) muss der Veranstalter dem Hotel 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.
Sofern das Hotel einer Durchführung der Veranstaltung mit einer im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung erhöhten Teilnehmerzahl schriftlich zugestimmt hat, ein Anspruch des Veranstalters auf Zustimmung besteht nicht, ist die nunmehr vereinbarte Teilnehmerzahl für die Abrechnung auch dann allen maßgeblich, wenn die Teilnehmerzahl bei Durchführung tatsächlich geringer ist. Die im Falle einer Zustimmung des Hotels zu einer Durchführung der Veranstaltung mit erhöhter Teilnehmerzahl erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen sind – unabhängig von der späteren tatsächlichen Teilnehmerzahl – gesondert zu vergüten, auch wenn die Zustimmung des Hotels ohne diesbezüglichen Hinweis erfolgt.
Verschiebt sich der festgelegte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung dieser Änderung, so ist das Hotel berechtigt, dem Veranstalter die angefallenen Dienstleistungs-Bereitstellungskosten in Rechnung zu stellen. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung, eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt.
Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar sind.
Sofern der Veranstalter die Räumlichkeiten vor Beginn der Veranstaltung zum Aufbau benötigt, ist dies nur nach Absprache mit dem Hotel und durch Berechnung einer entsprechenden Saalmiete möglich.

Last Minute Buchungen:

Bedingungen Last Minute:
Zimmer kann nicht mehr kostenfrei storniert werden
Zimmer muß bei Buchung bezahlt werden

Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Behördliche Erlaubnisse / Abgaben
Sämtliche notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat der Veranstalter auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller relevanten Vorgaben. Auf Verlangen des Hotels ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben wie z. B. GEMA-Gebühren, Vergnügungsteuer u.ä. sind durch den Veranstalter sofort an den Gläubiger zu zahlen Das Hotel ist vom Veranstalter wegen solcher Forderungen auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen.

Technische Einrichtung und Anschlüsse
Sofern das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
Das Hotel haftet auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Sachgerechte Versicherung z. V. von Ausstellungstücken, Seminar- und Tagungsgeräten ist ausschließlich Sache des Bestellers / Veranstalters.
Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschluss-gebühr verlangen.
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Besteller auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig mit mind. € 30,00 vorgenommen werden, falls der Besteller die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt.

Verlust oder Beschädigungen mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
Mitgebrachtes Dekorationsmittel hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Abringung von Gegen-ständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließender Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wertstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, gilt als Gerichtstand der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Fassung Mai 2018